Unsere Agenda:
Bürokratie neu denken.
Verwaltung muss Partner sein.
Energiepolitik mit Vernunft.
Nachhaltig, bezahlbar und zukunftssicher.
Die Forderungen im DetailInfrastruktur modernisieren.
Straßen, Schienen und digitale Netze müssen zukunftsfähig sein.
Die Forderungen im DetailFaire Steuern und Abgaben.
Ein Steuersystem, das internationale Wettbewerbsfähigkeit sicherstellt.
Die Forderungen im DetailUnternehmertum fördern.
Start-ups und Familienbetriebe brauchen Rückenwind.
Die Forderungen im DetailEuropa im Fokus.
Gemeinsam stark im Weltmarkt.
Die Forderungen im DetailStimmen aus dem Netzwerk:
Positionen

CSA2: Cybersicherheit stärken, Wettbewerbsfähigkeit sichern
Der geplante Cybersecurity Act 2 (CSA2) soll die digitale Sicherheit in Europa stärken. Für den deutschen Mittelstand können einheitliche europäische Standards ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass neue Regelungen zu zusätzlicher Bürokratie, Marktverengungen oder Einschränkungen internationaler Lieferketten führen. Cybersicherheit braucht transparente technische Kriterien statt pauschaler Diskriminierung einzelner Länder oder Anbieter. Der Mittelstand braucht einen Rechtsrahmen, der Sicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen stärkt.

Koalitionsbeschluss vom 12. April 2026: Viel Diagnose, wenig Lösung – und die Rechnung geht an andere
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zeigen ein klares Muster: Entlastung wird angekündigt, die Finanzierung aber teilweise ausgelagert. Von der 1.000-Euro-Prämie über Energiepreise bis zur GKV bleibt vieles kurzfristig, unscharf oder ohne klaren Lösungsweg. Ein Kommentar zur fehlenden Systematik – und warum echte Entlastung nur mit klarer Priorisierung und eigener Verantwortung funktioniert.

Selbständigkeit schützen – Rechtssicherheit schaffen
Wir Unternehmen fordern eine verbindliche Statusfeststellung für Selbständige vor Aufnahme oder im frühen Stadium der Tätigkeit. Wer als selbständig anerkannt ist, muss dauerhaft rechtssicher arbeiten können. Rückwirkende Umqualifizierung, Nachforderungen und faktische Zwangseinordnung in die Sozialversicherung dürfen nur noch bei erwiesenem Missbrauch möglich sein.