CSA2: Cybersicherheit stärken, Wettbewerbsfähigkeit sichern

Der geplante Cybersecurity Act 2 (CSA2) soll die digitale Sicherheit in Europa stärken. Für den deutschen Mittelstand können einheitliche europäische Standards ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass neue Regelungen zu zusätzlicher Bürokratie, Marktverengungen oder Einschränkungen internationaler Lieferketten führen. Cybersicherheit braucht transparente technische Kriterien statt pauschaler Diskriminierung einzelner Länder oder Anbieter. Der Mittelstand braucht einen Rechtsrahmen, der Sicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen stärkt.
Koalitionsbeschluss vom 12. April 2026: Viel Diagnose, wenig Lösung – und die Rechnung geht an andere

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zeigen ein klares Muster: Entlastung wird angekündigt, die Finanzierung aber teilweise ausgelagert. Von der 1.000-Euro-Prämie über Energiepreise bis zur GKV bleibt vieles kurzfristig, unscharf oder ohne klaren Lösungsweg. Ein Kommentar zur fehlenden Systematik – und warum echte Entlastung nur mit klarer Priorisierung und eigener Verantwortung funktioniert.
Selbständigkeit schützen – Rechtssicherheit schaffen

Wir Unternehmen fordern eine verbindliche Statusfeststellung für Selbständige vor Aufnahme oder im frühen Stadium der Tätigkeit. Wer als selbständig anerkannt ist, muss dauerhaft rechtssicher arbeiten können. Rückwirkende Umqualifizierung, Nachforderungen und faktische Zwangseinordnung in die Sozialversicherung dürfen nur noch bei erwiesenem Missbrauch möglich sein.
„Der Fisch meldet sich – Brüssel hört mit“

Glosse: Niemand stellt den Schutz der Fischbestände infrage. Doch aus Angeln wird Datenpflege: Fänge sollen per EU-App gemeldet werden, während Kosten, Entwicklungsaufwand und der Umfang der beteiligten Verwaltung bemerkenswert unklar bleiben – finanziert von den Steuerzahlern. Der Fisch schwimmt frei, die Bürokratie hat angebissen.
Teilzeit, Vertragsfreiheit und Verantwortung

Wir Unternehmen. Hauptstadtbüro warnt in der aktuellen Teilzeit-Debatte vor symbolischen Stellvertretergefechten. Teilzeit ja – aber nur im Einklang mit der Vertragsfreiheit und den realen Möglichkeiten der Betriebe: Ein begründetes Nein zur Teilzeit ist Teil unternehmerischer Verantwortung, nicht Ausdruck mangelnder Sozialpolitik.
ÖPNV-Streiks: ver.di streikt gegen die Falschen

Über mehr Geld in der Tasche entscheidet heute weniger der Arbeitgeber als der Staat – Zeit für eine neue Allianz von Beschäftigten und Mittelstand.
Wir Unternehmen. Hauptstadtbüro gestartet – mehr Schlagkraft für den Mittelstand in Berlin

Mit dem Wir Unternehmen. Hauptstadtbüro bündeln der BDS, German Mittelstand und mib ihre politische Arbeit in Berlin neu. Ziel ist es, die Stimme des Mittelstands im politischen Raum sichtbarer, schlagkräftiger und kampagnenfähiger zu machen.
Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau – oder nur Marketing?

Mit einem neuen Positionspapier benennt Wir Unternehmen. | Hauptstadtbüro e.V. zehn konkrete Quick Wins, die der Staat bis zum 30. Juni 2026 liefern muss – von der Abschaffung der Bonpflicht bis zur Entlastung bei Dokumentations- und Datenschutzpflichten. Daran, ob diese Entlastungen kommen, wird sich entscheiden, wie ernst es die Politik mit dem Mittelstand wirklich meint.
Stillstand beenden. Verantwortung übernehmen. Mutig handeln.

Deutschland erlebt einen Regierungsstillstand mit Ansage: linke und rechte Strategien prallen aufeinander, Reformen werden vertagt oder zerredet. Der Mittelstand erwartet keine neuen Machtspiele, sondern den Mut, Blockaden zu lösen – auch indem alle Optionen verantwortungsvoll geprüft werden, wenn der bisherige Kurs nicht mehr trägt.
Aktivrente: BDS Deutschland kritisiert verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung – Selbständige müssen steuerlich gleichgestellt werden

Die Aktivrente der Bundesregierung gewährt Steuer-Vorteile nur Angestellten – während Selbständige trotz gleicher Arbeit außen vor bleiben.
Das ist ungerecht: Wer Rechnungen schreibt, darf nicht schlechter gestellt sein als ein Lohnempfänger.
Steuerrecht braucht Gleichbehandlung – jetzt und unabhängig vom Erwerbsstatus.