Selbständigkeit schützen – Rechtssicherheit schaffen

Wir Unternehmen fordern eine verbindliche Statusfeststellung für Selbständige vor Aufnahme oder im frühen Stadium der Tätigkeit. Wer als selbständig anerkannt ist, muss dauerhaft rechtssicher arbeiten können. Rückwirkende Umqualifizierung, Nachforderungen und faktische Zwangseinordnung in die Sozialversicherung dürfen nur noch bei erwiesenem Missbrauch möglich sein.

Selbständige, Freiberufler und Solo-Unternehmer sind ein zentraler Bestandteil des Mittelstands. Sie schaffen Innovation, Spezialisierung und Flexibilität. Gleichzeitig ist selbständige Tätigkeit in Deutschland mit erheblicher Rechtsunsicherheit belastet. Die Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung erfolgt anhand komplexer und widersprüchlicher Einzelfallkriterien. In der Praxis führt dies dazu, dass echte Selbständigkeit unter Generalverdacht gerät, Auftraggeber aus Risikoüberlegungen auf Zusammenarbeit verzichten und nachträgliche Prüfungen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Insbesondere die Möglichkeit, Tätigkeiten rückwirkend als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzuordnen, greift tief in unternehmerische Entscheidungen ein und führt faktisch zu einem Zwang zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese Entwicklung wird durch politische Bestrebungen verstärkt, die Rentenversicherungspflicht auf Selbständige auszuweiten. Dies löst jedoch weder das Abgrenzungsproblem noch schafft es Rechtssicherheit, sondern erhöht Bürokratie und schwächt unternehmerische Freiheit. Selbständigkeit ist eine eigenständige Erwerbsform und keine Vorstufe abhängiger Beschäftigung. Eine automatische oder nachträgliche Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung darf daher nicht erfolgen.

Ziel einer Reform ist ein klares, verlässliches System mit verbindlicher Statusentscheidung im Voraus. Kern ist die Einführung eines personenbezogenen Selbständigenstatus, der auf Antrag des Selbständigen unter Vorlage seines Businessplans durch das Finanzamt, einen Steuerberaters oder eine Kammer festgestellt wird. Liegt der Status vor, entfaltet er verbindliche Wirkung. Eine nachträgliche Umqualifizierung sowie rückwirkende Sozialversicherungspflichten sind ausgeschlossen. Abweichungen sind nur bei nachgewiesenem oder konkreten Verdacht auf  Missbrauch zulässig.

An die Stelle eines Zwangs zur Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung tritt die Pflicht zur eigenverantwortlichen Absicherung. Selbständige müssen nachweisen, dass sie ein Sicherungsniveau in der Altersvorsorge erreichen oder planmäßig erreichen werden, das mindestens dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung auf Basis eines Mindestlohneinkommens entspricht. Die Form der Vorsorge ist frei.

Der Nachweis erfolgt durch ein standardisiertes Testat eines Steuerberaters, das auf Grundlage der wirtschaftlichen Gesamtsituation das erreichte oder erreichbare Sicherungsniveau bestätigt. Dieses Testat ist verbindlich anzuerkennen und ersetzt Einzelfallprüfungen. Eine Infragestellung ist nur bei nachweislich falschen Angaben zulässig.

Für Gründer gilt eine fünfjährige Aufbauphase. In dieser Zeit genügt neben dem Nachweis einer Krankenversicherung ein durch den Steuerberater im Rahmen des Businessplans bestätigter Vorsorgeplan. Erst danach ist der vollständige Nachweis der Altersvorsorge zu erbringen. Folgeprüfungen erfolgen in der Regel im Abstand von fünf Jahren und beschränken sich auf die wesentlichen Voraussetzungen. Anlassbezogene Prüfungen sind nur bei nachgewiesenem oder konkreten Verdacht auf  Missbrauch zulässig.

Das Verfahren der Statusfeststellung auf Antrag des Selbständigen bleibt als Schutzinstrument für Fälle erzwungener Selbständigkeit mit einer Verjährungsfrist von 2 Jahren bestehen. Missbrauch wird gezielt bekämpft, ohne echte Selbständigkeit unter Generalverdacht zu stellen.

Deutschland braucht weniger Einzelfallbürokratie und nachträgliche Eingriffe, sondern klare Regeln, verbindliche Statusentscheidungen und Wahlfreiheit bei der Absicherung. Wer unternehmerisch tätig ist, eigenes Risiko trägt und für seine Vorsorge sorgt, muss rechtssicher selbständig arbeiten können.

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